Sachkundenachweis


Pflanzenschutz-Sachkundenachweis im Scheckkartenformat: 
Pflicht seit 26.11.2015!

Wer Pflanzenschutzmittel einsetzen will, muss die Sachkunde dazu haben, damit bei der Anwendung keine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier entstehen kann. Seit dem 26. November 2015 sind Sachkundige verpflichtet, den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis in Form einer Scheckkarte zu besitzen. Mit Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes vom 14.02.2012 und Verabschiedung der neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 27.06.2013 gilt dieses Verfahren für die Bescheinigung der Sachkunde im Pflanzenschutz.

Jeder, der

  • Pflanzenschutzmittel anwendet
  • Pflanzenschutzmittel verkauft
  • Nicht-Sachkundige im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer einfachen Hilfstätigkeit anleitet oder beaufsichtigt
  • über den Pflanzenschutz berät

muss seit dem 26. November 2015 den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat besitzen.Scheckkarte_PSM-Sachkundenachweis

Pflanzenschutz: Regelmäßige Fortbildung ist Pflicht! 
Darüber hinaus sind alle Sachkundigen im Pflanzenschutz verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme nach § 7 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung teilzunehmen. Die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung verlängert die Fortbildungsfrist jeweils wieder um weitere 3 Jahre. Die Einhaltung des dreijährigen Fortbildungszeitraumes erfolgt in Eigenverantwortung und wird überprüft.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.pflanzenschutz-skn.de

Wichtig: 
Wir bitten um Verständnis, dass wir Pflanzenschutzmittel nur bei Vorlage des Sachkundenachweises liefern dürfen. Wundverschluss- und Veredelungsmittel, Pheromone, Vergrämungs-, Fege-, Verbiss- und Schälschutzmittel sind hiervon nicht betroffen.

Einige der von uns angebotenen Chemikalien sind Gefahrgut im Sinne der Straßenverkehrsordnung und müssen gesondert behandelt werden. Gemäß ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) müssen Pakete, die Gefahrgut enthalten besonders gekennzeichnet werden. Außerdem transportiert nicht jeder Frachtführer Gefahrgüter.

Bitte beachten Sie, dass das Paket bei einer Weiterbeförderung entsprechend deklariert ist. Bei einer eventuellen Rücksendung sprechen Sie uns bitte vorher an, damit der Rücktransport reibungslos verläuft.